“Viele Kündigungen sind unrechtmäßig erfolgt und vor Gericht angreifbar. Gerne prüfe ich auch Ihre Kündigung und berate Sie zu den weiteren Schritten. In vielen Fällen lohnt sich eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben, um Ihren Arbeitsplatz zurück zu gewinnen. Häufig sind Arbeitgeber auch bereit, eine Abfindung zu zahlen.”
“Auch Arbeitnehmer machen Fehler. Trotzdem berechtigt nicht jedes Fehlverhalten den Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsrechtsverhältnisses. Vielmehr sind beim Ausspruch und der Durchsetzung der Kündigung eine Reihe von Normen zu beachten. Ich berate Arbeitgeber schon vor Ausspruch der Kündigung, um die Kündigung rechtsverbindlich vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen.”