„Seit dem richtungsweisenden Bond-Urteil des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 06. Juli 1993, Az.: XI ZR 12/93) hat die Rechtsprechung eine Vielzahl von aufklärungspflichtigen Eigenschaften und hieraus resultierenden Risiken von Kapitalanlageprodukten für Banken und Anlageberater aufgestellt. Entspricht eine Anlegeberatung einer Bank und/oder eines Anlageberaters nicht den von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien, stehen dem Kunden grundsätzlich Schadenersatzansprüche zu. Ich kenne mich bestens im Kapitalanlagegeschäft und der hierzu ergangenen Rechtsprechung aus und habe vielfach Mandanten geholfen, verloren geglaubtes Geld zurückzubekommen.“
„Banken und/oder Anlageberater/-vermittler haben eine Vielzahl von nationalen und internationalen Normen und die hierzu einschlägige Rechtsprechungsentwicklung zu beachten. Auch hierbei stehe ich meinen Mandaten mit Rat und Tat zu Seite, um potentielle Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.“